AGBs Kletterwald Scharnebeck
Die Benutzungsregeln muss jeder Teilnehmer vor Betreten des Kletterwaldes Scharnebeck durchlesen.
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer (TN), dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit den AGBs einverstanden ist.Für minderjährige Teilnehmer müssen die Erziehungs- / Aufsichtsberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen, mit dem Minderjährigen durchsprechen und mit seiner Unterschrift bestätigen, bevor dieser die Parcours begehen darf.
Die Benutzung des Kletterwaldes ist mit Risiken verbunden und erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Eine falsche Handhabung der Sicherungstechnik kann schwere Verletzungen oder den Tod zu Folge haben.
Der Kletterwald ist für Besucher ab einer Körpergröße von 110 cm geeignet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterwaldes eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen können.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die ein Ausschlußkriterium für die Begehung sind, können z.B. sein:
frische Operationen, Epilepsie, Herzkrankheiten, Schwangerschaft ab dem 4. Monat o.ä.
Die Verantwortung für die letztendliche Beurteilung der Klettertauglichkeit liegt beim Teilnehmer selbst.
Kinder bis 10 Jahren klettern in Begleitung Erwachsener. ( 1 Erwachsener = 3-4 Kinder ).
Kinder unter 14 Jahren haben Zutritt, unter Aufsicht eines Erwachsenen am Boden.
Jugendliche bis 17 Jahre benötigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.
Mindestgröße und Mindestalter für die unterschiedlichen Parcours entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Das maximale Körpergewicht beträgt 130 kg.
Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt,
den Kletterwald zu begehen. Es dürfen beim Begehen des Kletterwaldes keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Rucksäcke,Schmuck, Handys, Kameras, etc.) Lange Haare müssen zusammen gebunden werden.
Die von uns ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Selbstsicherungen - "Smart Belays") muss nach Anweisung des Personals benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Kletterwaldes nicht abgelegt werden und muss nach 3 Stunden wieder zurückgegeben werden.
Jeder TN muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Kletterwaldes teilnehmen und den Schulungsparcours absolvieren. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters / Personals sind zu befolgen.
Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Personalskönnen betreffende TN vom Kletterwald ausgeschlossenwerden.
Die Sicherungskarabiner müssen immer am grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss erst ein Sicherungskarabiner "Smart Belay" wieder eingehängt sein, bevor sich der zweite Sicherungskarabiner lösen und auch wieder einhängen läßt!
Vor Start in die Flying Fox Bahnmuss der Zielbereich frei sein!
Jede Station darf nur von max. einer Person gleichzeitig begangen werden.
Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Begehung der Parcours mit Verletzungen, wie Hautabschürfungen etc. zurechnen ist. Je nach Jahreszeit kann es auch zu Verschmutzungen durch
Harz von den Bäumen kommen.
Für verschmutzte und beschädigte Kleidung übernimmt der Kletterwald Scharnebeck keine Haftung.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten,
vom Kletterwald auszuschließen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen
(Feuer, Sturm, Gewitter,Starkregen etc.) einzustellen.
Es erfolgt in diesem Fall keine Rückvergütung des Eintrittspreises.
Beendet der Gast den Besuch des Kletterwaldes frühzeitig auf eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Der Kletterwald Scharnebeck haftet nur, wenn der Schaden durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung des Kletterwald Scharnebeck für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten bleibt von dieser Beschränkung unberührt.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Stand Januar 2021